Über Zolltarif- bzw. TARIC- Nummern
Für die Ein- oder Ausfuhr von Waren ist die Zuordnung einer Ware zu einer Zolltarifnummer unabdingbar. Man nennt diese Zuordnung Tarifierung. Über die Zolltarifnummern werden Abgabensätze ermittelt und geprüft, ob Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen für die jeweilige Ware gelten.
Sind Waren falsch tarifiert, können Zusatzkosten entstehen bzw. die Ein- oder Ausfuhr unterbunden oder zumindest verzögert werden. Sinnbildlich für diesen Fall ist der Container im Hafen, dem der Zoll die Ein- oder Ausfuhr untersagt hat.
Im System der Zolltarifnummern wird über eine ganze Reihe von Parametern (wie z.B. die funktionellen Eigenschaften, der Verwendungszweck, Abmessungen oder das Material) die richtige, 8-stellige Nummer für eine Ware ermittelt.
Eine große Herausforderung ist dabei darin zu sehen, dass das System der Zolltarifnummern nicht für eine automatisierte Abfrage entwickelt worden ist. Es bedarf einer ausgefeilten Transformationslogik, um von Wareneigenschaften auf die richtige Zolltarifnummer zu schließen.
Der Bestimmung der Zolltarifnummer stützt sich dabei auf „Die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1-6“ der Tarifierung. Sie definieren die entscheidenden Vorschriften und Regelungen hinsichtlich der Einreihung der Waren und sind rechtlich verbindlich. Dass die Tarifierung ihre sehr speziellen Regeln und Sichtweisen hat, die nicht immer mit dem menschlichen Logikverständnis übereinstimmen, ist bekannt.
Eine vollständige Übersicht zum Zolltarifnummernsystem finden Sie hier: www.zolltarifnummern.de .